Orthopädie-Technik
Kächele GmbH
Seit 85 Jahren Ihr Partner im Raum Stuttgart rund um die Themen Gesundheit, Wohlbefinden, Pflege und vieles mehr.
Produkte & Themen
Unser Sortiment
Soles by KOPSCH
Gefertigt nach dem KOPSCH-Prinzip
Traditionelle Handwerkliche Fertigung trifft Innovation.
Mit aktuellester Technik und viel jahrelangem Know-How werden bei uns nicht nur Einlagen nach Maß angefertigt sondern auch individuell nach dem KOPSCH-Prinzip in Einzelanfertigung.
Pflegehilfsmittel im Wert von 40€ pro Monat gratis!
Alles für die häusliche Pflege in einem Set! Lassen Sie sich unterstützen und bestellen Sie Ihr PflegehilfeSet: Pflegehilfsmittel von höchster Qualität, zuzahlungsfrei und individuell zusammengestellt. Sie kombinieren das Set im Wert von 40 Euro nach Ihrem Bedarf – wir senden es Ihnen jeden Monat kostenfrei nach Hause.
Immer für Sie da
Unsere Standorte
Zentrale am Stuttgarter Feuersee
Rotebühlstr. 44
70178 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 09:00 – 18:00 Uhr
Freitags: 09:00 – 17:00 Uhr
Samstags geschlossen
Filiale am Diakonie-Klinikum Stuttgart
Rosenbergstr. 19
70176 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 09:00 – 18:00 Uhr
Freitags: 09:00 – 17:00 Uhr
Samstags geschlossen
Filiale in Stuttgart-Feuerbach
Grazer Str. 22
70469 Stuttgart-Feuerbach
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 09:00 – 18:00 Uhr
Freitags: 09:00 – 17:00 Uhr
Mittagspause Mo-Fr von 12:00 – 13:00 Uhr
Samstags geschlossen
Filiale in Stuttgart Zuffenhausen
Schwieberdinger Str. 54
70435 Stuttgart-Zuffenhausen
Öffnungszeiten
Montag & Donnerstag: 08 – 12 Uhr & 13 – 17 Uhr
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr / Nachmittags geschlossen
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr / Nachmittags geschlossen
Freitags: 13:00 – 17:00 Uhr / Vormittags geschlossen
Samstags geschlossen
Filiale in Ludwigsburg
Myliusstr. 3
71638 Ludwigsburg
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr
Freitags: 09:00 – 17:00 Uhr
Samstags geschlossen
Aktionen & Veranstaltungen
Video-Highligts
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Online Terminvergabe
Bitte beachten Sie:
Terminbuchung für Kompressionsversorgung, deren Erstberatung oder orthopädische Schuheinlagen nach dem einzigartigem KOPSCH-Prinzip.
Für normale orthopädische Schuheinlagen brauchen Sie KEINEN Termin und können zu unseren Öffungszeiten direkt in eine unserer Filialen kommen.
Biomechanische- / Sensomotorische Einlagen sowie Laufganganalysen und ein Prothesen-Beratungsgespräch können sie nur per Formular anfragen.
Häufig gestellte Fragen
Hat Ihnen Ihr Arzt ein Rezept ausgestellt, können Sie einfach in einer unserer Filialen vorbeikommen und es dort einreichen. Alternativ können Sie uns Ihre ärztliche Verordnung auch ganz einfach hier vorab direkt online, per Post, Fax oder E-Mail zusenden.
Wenn zwischen uns und Ihrer Krankenkasse ein Festbetrag vertraglich vereinbart ist oder der Preis des Hilfsmittels unter der Genehmigungsfreigrenze Ihrer Krankenkasse liegt, kann die Versorgung sofort erfolgen.
In manchen Fällen müssen wir erst die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Haben wir die Genehmigung erhalten, kann es losgehen.
Das Rezept ist nach Vorgabe der gesetzlichen Krankenkassen 28 Tage nach Ausstellungsdatum gültig. In dieser Zeit muss die Verordnung bei uns eingereicht werden. Sollte die Frist verstrichen sein, können Sie nach Rücksprache mit Ihrem Arzt das Rezept nochmals mit aktuellem Datum ausstellen lassen.
Bei Rezepten der privaten Krankenkassen bitten wir Sie, sich bei dieser über die Gültigkeit zu informieren, da es hier von Krankenkasse zur Krankenkasse unterschiedlich ist.
Nein, grundsätzlich können Sie uns innerhalb unserer Öffnungszeiten in unseren Standorten besuchen – unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für Ihr Anliegen gerne zur Verfügung.
Jedoch sind für die Messung von Kompressionsversorgungen, Sensomotorische Schuheinlagen, speziell gefertigter Schuheinlagen (Soles by KOPSCH), Beratung für Rollstühle in Zuffenhausen ein Termin nötig. Termine können Sie entweder telefonisch (0800-0711 123) oder bei uns auf der Webseite selbst buchen.
Grundsätzlich sind Krankenkassen dazu verpflichtet, Ihren Versicherten Hilfsmittel kostenfrei als Sachleistung zur Verfügung zu stellen. Jedoch ist ab dem 18. Lebensjahr bei jedem Hilfsmittel eine gesetzliche Zuzahlung durch den Versicherten zu leisten.
Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach dem Abgabepreis, den die Krankenkasse an den Leistungserbringer vergütet (in der Regel Vertragspreise oder Festbeträge). Die Zuzahlung beträgt dann 10% des Abgabepreises, jedoch mindestens 5,- Euro und maximal 10,- Euro.
Besondere Regelungen gelten bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind. Dabei gilt nicht die Untergrenze von 5,- Euro. Es sind bis zu 10% des von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrages, höchstens jedoch 10,- Euro für den gesamten Monatsbedarf zu leisten.
Wird vom Versicherten eine Versorgung in einer bestimmten Qualität, von einem bestimmten Hersteller oder mit speziellen Zusätzen gewünscht, die teurer ist als der Wert des verordneten Hilfsmittels, wird eine wirtschaftliche Zuzahlung veranschlagt. Ein gutes Beispiel ist die Kompressionstherapie. Wir können eine Standardversorgung anpassen, somit liegt die Rezeptgebühr bei höchstens 10,- Euro. Wünschen Sie eine besondere Farbe oder ein besonders hochwertiges Material, wird Ihnen eine entsprechende Qualitäts- Zuzahlung berechnet. Gleiches gilt auch für die Fertigung für Schuheinlagen. Dies wird im Vorfeld detailliert in unseren umfangreichen Beratungsgesprächen mit Ihnen abgesprochen.
Ja, Hilfsmittel wie Rollstühle, Bewegungsschienen und Co. werden Ihnen nach Hause geliefert. Insbesondere die zum monatlichen Verbrauch bestimmte Pflege- sowie Inkontinent-Hilfsmittel werden Ihnen direkt nach Hause geliefert. In ausnahmefällen können Ihnen hierfür eine Gebühr von 39,00€ entstehen. Dies teilen wir Ihnen aber natürlich vorab mit.
Gerne besuchen wir Sie oder liefern Ihre Hilfsmittel zu sich nach Hause. Beratungen zu Kompressionsversorgungen und andere Themen werden von unseren Außendienstmitarbeitern gerne bei Ihnen vor Ort getätigt.
Große Reha-Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle usw. werden kostenlos zu ihnen nach Hause geliefert und aufgebaut. Im Einzelfall kann es vorkommen, das wir Ihnen eine Anfahrtspauschale berechnen. Dies klären wir aber natürlich voher mit Ihnen ab.